
HINWEIS: SENSIBLES HISTORISCHES THEMA
Dieser Text behandelt nationalsozialistische Verbrechen, unethische Menschenversuche und Nachkriegsprozesse. Er dient ausschließlich der historischen Einordnung und dem Gedenken an die Opfer. Er verherrlicht weder Gewalt noch Extremismus und enthält keine detaillierten, schockierenden Beschreibungen.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler (NSDAP) zum Reichskanzler ernannt. In den folgenden Jahren etablierte das NS-Regime eine rassistische Ideologie, die Menschen systematisch entrechtete, verfolgte und ermordete – insbesondere Jüdinnen und Juden.
Die Rolle der Medizin im NS-Staat
Ein Teil der deutschen Ärzteschaft und des Pflegepersonals war an der Ausarbeitung und Umsetzung nationalsozialistischer Maßnahmen beteiligt. Einige begrüßten das Regime, weil es ihre Vorstellungen von „Rassenhygiene“ stützte; andere passten sich an oder nutzten die politischen Strukturen für berufliche Vorteile. Diese Verflechtung von Wissenschaft, Karriereinteressen und Unrecht ist bis heute ein zentraler Bestandteil der historischen Aufarbeitung.
Claus Schilling: Karriere und moralischer Absturz
Einer der Mediziner, die später wegen unethischer Forschung zur Verantwortung gezogen wurden, war Claus Schilling (Claus Karl Schilling, *5. Juli 1871, München). Er studierte Medizin in München und promovierte 1895. Ab 1896 arbeitete er am Deutschen Krankenhaus in London. Danach war er als Regierungsarzt in Togo und Deutsch-Ostafrika tätig, wo sein Interesse an Malaria wuchs. Er forschte zudem in Papua-Neuguinea an Möglichkeiten der Malariabekämpfung.
Später wurde Schilling Professor für Parasitologie in Berlin und war in internationalen Fachgremien aktiv. 1905 übernahm er die Leitung der Abteilung für Tropenmedizin am Robert-Koch-Institut, die er bis zu seiner Emeritierung 1936 innehatte. Fachlich genoss er lange Zeit Anerkennung – ein Umstand, der die spätere Entwicklung umso bedrückender macht.
Italien 1936: Forschung unter autoritären Bedingungen
1936 ging Schilling auf Ersuchen italienischer Stellen nach Italien. Nach dem Italienisch-Äthiopischen Krieg (1935–1936) war Malaria ein großes Problem für Teile des italienischen Militärs. Schilling sollte an Schutz- und Behandlungsmöglichkeiten arbeiten. In diesem Umfeld – mit Unterstützung des faschistischen Regimes – erhielt er Zugang zu Personengruppen, die sich nicht frei schützen konnten. Auch deutsche Stellen unterstützten seine Arbeit finanziell. Diese Phase markiert eine Wende: Aus Forschung wurde zunehmend Forschung ohne wirksame ethische Grenzen.
Dachau ab 1942: Unfreiwillige Versuche an Häftlingen
Mit dem Zweiten Weltkrieg radikalisierte sich das System weiter. Dachau, bereits 1933 als Konzentrationslager errichtet, wurde ab den frühen 1940er-Jahren auch zum Ort medizinischer Experimente. Neben Projekten verschiedener Institutionen führte Schilling ab 1942
Entscheidend ist: Die betroffenen Häftlinge nahmen nicht freiwillig teil. Sie wurden ohne informierte Zustimmung in Versuche einbezogen und erlitten schweres Leid; viele überlebten nicht oder trugen dauerhafte gesundheitliche Schäden davon. Zeitzeugenberichte schildern, wie engmaschig Krankheitsverläufe überwacht und Medikamente in riskanten Dosierungen verabreicht wurden – unter Bedingungen, die mit medizinischer Ethik unvereinbar sind.
Befreiung, Prozesse und Konsequenzen für die Ethik
Das Konzentrationslager Dachau wurde am 29. April 1945 von US-Einheiten befreit. Unmittelbar danach begann die strafrechtliche Aufarbeitung. In den Dachauer Prozessen (ab November 1945) standen zahlreiche Beschuldigte vor Gericht, darunter auch Mediziner. Schilling wurde wegen seiner Verantwortung für die Malaria-Experimente angeklagt und verurteilt.
Die Enthüllungen über NS-Medizinverbrechen trugen wesentlich dazu bei, dass nach dem Krieg klare ethische Prinzipien für Forschung am Menschen formuliert wurden – besonders bekannt ist der Nürnberger Kodex (1947), der die freiwillige Zustimmung und den Schutz der Versuchspersonen in den Mittelpunkt stellt.
Urteil und Hinrichtung
Schilling wurde am 13. Dezember 1945 zum Tode verurteilt. Im Verfahren versuchte er, seine Arbeit als wissenschaftlich bedeutsam darzustellen, und bat darum, seine Unterlagen fertigstellen zu dürfen – ohne damit der Verantwortung für das Leid der Opfer zu entkommen. Sein Urteil wurde bestätigt. Die Hinrichtung erfolgte am 28. Mai 1946 im Gefängnis Landsberg am Lech.
Warum diese Geschichte wichtig bleibt
Der Fall Claus Schilling steht exemplarisch dafür, wie Wissenschaft ohne ethische Grenzen zum Instrument von Unrecht werden kann – und wie notwendig rechtsstaatliche Aufarbeitung, Erinnerung und klare medizinische Standards sind. Im Zentrum jeder historischen Betrachtung müssen die Opfer stehen: ihr Leid, ihre Würde und die Verpflichtung, aus der Vergangenheit zu lernen.




